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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Verein Seestarsevents (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“) beim Erwerb von Tickets und der Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters.

2. Vertragsabschluss und Ticketkauf

Der Erwerb eines Tickets stellt einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter dar. Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

Der Ticketverkauf erfolgt ausschliesslich unter Angabe korrekter und vollständiger persönlicher Daten. Eine Weitergabe oder ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

2.1 Sicherheitskonzept

Mit dem Kauf des Tickets bestätigt der Kunde, das jeweils geltende Sicherheitskonzept der Veranstaltung gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei einem Verstoss gegen das Sicherheitskonzept oder sonstige verbindliche Regelungen der Veranstaltung (z. B. Hausordnung, Verhaltensregeln, Anweisungen des Personals) behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

3. Bezahlung

Die Tickets werden nur nach erfolgreicher Bezahlung des Ticketpreises ausgestellt. Ohne Zahlung ist keine Buchung gültig.

4. Altersbeschränkungen

Für einzelne Veranstaltungen gelten unterschiedliche Altersbeschränkungen, die jeweils in der Ausschreibung oder im Ticketshop ersichtlich sind. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die entsprechende Altersvorgabe zu beachten. Wird ein Ticket trotz fehlender Altersvoraussetzung erworben, erfolgt bei verweigertem Zutritt keine Rückerstattung. Ein solcher Fall gilt als selbstverschuldet.

5. Rückerstattung und Absage

Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt ausschliesslich bei vollständiger Absage der Veranstaltung.

5.1 Verschiebung des Events

Im Falle einer Verschiebung des Events besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Ausnahme gilt, wenn der Kunde nachweist, dass er aufgrund triftiger Gründe (z. B. Krankheit, Reiseverhinderung, unzumutbare Umstände) nicht teilnehmen kann. Hierzu sind geeignete Dokumente (z. B. Arztzeugnis) vorzulegen. Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets erfolgt kein Ersatz.

5.2 Höhere Gewalt

Im Falle einer Absage aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken) bleibt der Vertrag gültig. Der Veranstalter entscheidet in diesen Fällen über das weitere Vorgehen (z. B. Verschiebung, Anpassung, Rückerstattung). Sollte der Event dennoch vollständig abgesagt werden, findet eine Rückerstattung gemäss Ziff. 5 statt.

6. Teilnahme an sportlichen oder körperlichen Aktivitäten

Bei Veranstaltungen mit sportlichen oder körperlich fordernden Elementen erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung. Der Kunde bestätigt mit dem Ticketkauf, gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Verletzungen.

7. Durchführung bei Outdoor-Events / Witterung

Outdoor-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm aus Sicherheitsgründen (z. B. Sturm, Unwetter) anzupassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in solchen Fällen nicht, sofern der Event nicht im Voraus vollständig abgesagt wird.

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für jegliche Art von Schäden, insbesondere Personen- oder Sachschäden sowie für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen während der Veranstaltung.

9. Pflichten des Kunden / Verhaltensregeln

Der Kunde verpflichtet sich,

  • das Ticket bei der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen,
  • den Anweisungen des Veranstaltungspersonals Folge zu leisten,
  • keine gefährlichen, illegalen oder unerlaubten Gegenstände (z. B. Waffen, Pyrotechnik, Glasflaschen, Drogen) mitzubringen,
  • sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu verhalten.

Bei Verstoss gegen diese Pflichten behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle durch ihn verursachten Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Personen, Gegenständen, Einrichtungen oder dem Veranstaltungsgelände.

Der Kunde haftet sowohl für vorsätzlich als auch für fahrlässig verursachte Schäden. Bei mutwilligem Verhalten, Missachtung von Vorschriften oder Anweisungen des Veranstaltungspersonals behält sich der Veranstalter das Recht vor, Schadenersatzforderungen geltend zu machen und die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschliessen. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte erstellt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass solche Aufnahmen für Kommunikations-, Werbe- und Dokumentationszwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Abwicklung des Ticketkaufs sowie zur Organisation der Veranstaltung verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins Seestarsevents, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen.

14. Verrechnung

Der Kunde verzichtet darauf, Forderungen gegenüber Seestarsevents zur Verrechnung zu bringen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Nottwil, 6. Mai 2025

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